Fahren ohne Führerschein kann die Rente kosten

Wer ohne Führerschein und betrunken einen Unfall verursacht, muss damit rechnen, bei Folgeschäden keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben.


Diese Erfahrung musste ein 28 Jahre alter Mann machen, der infolge der bei einer solchen Trunkenheitsfahrt erlittenen Verletzungen weder seinen Beruf, noch eine andere Tätigkeit weiter ausüben kann.

Das Gericht stellte fest, dass eine Rentenzahlung verweigert werden darf, wenn die für die Erwerbsminderung ursächlichen Verletzungen auf ein Verbrechen oder ein vorsätzliches Vergehen zurück zu führen sind. Genau das war vorliegend aber der Fall, da der Mann betrunken und ohne Führerschein unterwegs war. Vor diesem Hintergrund durfte die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente abgelehnt werden.
 
Sozialgericht Gießen, Urteil SG GI S 4 R 158 12 vom 26.02.2014
Normen: § 104 SGB VI
[bns]