Kein Recht auf Privatkopie bei illegaler Quelle

Das deutsche Urheberrecht, aufgrund dessen eine Privatkopie von einem Datenträger nur angefertigt werden darf, wenn diese Daten aus einer nicht offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammen, steht im Einklang mit dem europäischen Recht.


Die Anfertigung einer Privatkopie aus einer illegalen Quelle ist ihrerseits als rechtswidrig zu werten. Das Gericht wies darauf hin, dass anders lautende Vorschriften in EU-Mitgliedsstaaten als unrechtmäßig zu werten sind, etwa wenn diese nicht zwischen legalen und illegalen Quellen unterscheiden.
 
Europäischer Gerichtshof, Urteil EUGH C 435 12 vom 10.04.2014
Normen: Richtlinie 2001/29/EG Art.5 II b, V
[bns]