Die Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist nach der Auffassung des Europäischen Gerichtshofs rechtswidrig, weshalb das Gericht ihre Aufhebung erklärte.


Die Vorratsdatenspeicherung ist in den vergangenen Jahren zu einem heiß diskutierten Thema geworden. Auf der einen Seite ihre Befürworter, welche die ungefilterten Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetdaten als ein wichtiges Werkzeug im Rahmen der Strafverfolgung bewerten, auf der anderen Seite die Kritiker, welche in der grundlosen Speicherung einen massiven Eingriff in die Grundrechte unbescholtener Bürger sehen. Dieser Meinung der Kritiker haben sich jetzt auch die Richter des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg angeschlossen.

Die Richtlinie ''beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt'', so das Gericht. Weiter sei die Vorratsdatenspeicherung geeignet, bei den Bürgern ein Gefühl der ständigen Überwachung des Privatlebens hervorzurufen.

Anmerkung: In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2010 die Umsetzung der Richtlinie in ein deutsches Gesetz gekippt, da es deren Rechtmäßigkeit ebenfalls in Zweifel zog.
 
Europäischer Gerichtshof, Urteil EUGH C 293 12 vom 08.04.2014
Normen: Richtlinie 2006/24/EG
[bns]