Facebook muss Verbraucher besser über die Nutzungsbedingungen von Spielen informieren.

Das deutsche Datenschutzrecht gilt auch für Spiele aus Facebooks App-Zentrum.

Im App-Zentrum haben die Facebooknutzer die Möglichkeit, Spiele von Drittanbietern kostenlos zu spielen. Damit die Nutzung mancher Spiele möglich ist, muss der Verbraucher erst der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zustimmen oder den Spieleanbieter berechtigen, Fotos und Texte in seinem Namen zu posten. Das Kammergericht kam zu der Überzeugung, dass Facebook seine Nutzer klar darüber unterrichten muss, welchen Bedingungen sie mit dem Klick auf den Button "Sofort spielen" zustimmen. Es reicht nicht aus, wenn unter dem Button Hinweise zur Weitergabe von personenbezogenen Daten des Nutzers angezeigt werden, um eine freie und informierte Entscheidung des Verbrauchers bejahen zu können. Zudem ist die Einwilligung darin, dass der Spieleanbieter im Namen des Facebooknutzers Statusmeldungen und Fotos posten darf, weder dem Inhalt noch dem Umfang nach absehbar und verstößt daher gegen das Transparenzgebot.
 
KG, Urteil KG 5 U 155 14 vom 22.09.2017
Normen: § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, EU-Datenschutzrichtlinie (95/46/EG)
[bns]