Kein Diebstahlschutz im Fitnessstudio

Der Betreiber eines Fitnessstudios oder einer Sauna haftet nicht für gestohlene Wertsachen der Besucher.

In der Regel bietet der Betreiber eines Fitnessstudios den Besuchern nicht an, mitgebrachte Gegenstände zu verwahren. Entsprechend haftet er nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm auch nicht für gestohlene Wertsachen, denn durch das Einschließen im Spind kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Auch muss der Betreiber nicht für Aufbewahrungsmöglichkeiten sorgen, die besonders gegen Diebstahl gesichert sind. Wer also Wertsachen in die Sauna oder das Fitnessstudio mitnimmt, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn die Wertsachen gestohlen werden.

 
[mmk]