Sperrung im Casino: Rien ne va plus

Ist ein Spieler auf eigenes Verlangen von einer Spielbank für die weitere Benutzung gesperrt worden, so kann er die verspielten Einsätze von der Bank zurück verlangen.

Eine Sperre führt dazu, dass der Spieler mit der Spielbank keinen wirksamen Spielvertrag mehr eingehen kann. Das gilt auch dann, wenn die Sperrung auf Wunsch des Spielers erfolgte. Wenn die Spielbank ihn trotz der Sperre weiter spielen lässt, liegt deshalb eine ungerechtfertige Bereicherung der Spielbank vor, und der gesperrte Spieler kann später seine verspielten Einsätze zurückverlangen.

Dieses Recht sprach das Oberlandesgericht Hamm auch einem auf eigenes Verlangen gesperrten Spieler zu, der trotz der Sperrung weiterhin größere Einsätze in verschiedenen Spielen verloren hatte. Umgekehrt verhält es sich aber genauso: In einem anderen Fall stimmten die Richter der Spielbank Bad Oeynhausen zu, die einen Gewinn von 7.000 Euro nicht an einen ebenfalls auf eigenen Wunsch hin gesperrten Spieler auszahlen wollte. Anders entschied zwar das Landgericht Aachen, das einem weiteren Spielsüchtigen die Auszahlung eines Gewinns von damals noch 103.000 DM zusprach. Allerdings erging diese Entscheidung lange vor dem Urteil des Oberlandesgerichts.

Sogar der Bundesgerichtshof hat sich bereits mit Spieleinsätzen befasst. Nach Ansicht der obersten Bundesrichter hat eine Spielbank nämlich keine Fürsorgepflicht gegenüber den Spielern. Daher scheiterte auch die Klage eines ehemaligen Bankfilialleiters, der von der Spielbank in Baden-Baden acht Millionen Mark zurück haben wollte. Das Casino habe seine Spielsucht "in verwerflicher Weise" ausgenutzt, meinte der Mann, der nicht nur sein eigenes Vermögen, sondern auch veruntreute Kundengelder beim Roulette verspielt hatte.

 
[mmk]