Ein Auto ist kein Reisgepäck

Ein Auto kann nicht als Reisegepäck angesehen werden, weshalb es auch nicht von dem steuerlichen Reisefreibetrag erfasst wird.


Derzeit dürfen "Reisemitbringsel" in einem Gesamtwert von maximal 300 Euro in die EU eingeführt werden, ohne dass hierfür Einfuhrabgaben zu entrichten sind. Selbiges versuchte der Kläger in dem zugrunde liegenden Verfahren auch bei einen Lancia geltend zu machen, welchen er für 250 Euro in der Schweiz erworben hatte.

Das Gericht gelangte jedoch zu der Erkenntnis, dass sich ein PKW nicht unter die Begrifflichkeit des "persönlichen Gepäcks eines Reisenden" subsumieren lässt, weshalb hier auch nicht der Freibetrag geltend gemacht werden kann. Dementsprechend waren auch die Einfuhrabgaben in der geforderten Höhe rechtmäßig.
 
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil FG BW 11 K 2960 12 vom 18.03.2013
Normen: § 29 ZollVG, § 1 II Nr.5 EF-VO
[bns]