Je geringer die Miete, desto höher die Zweitwohnsitzsteuer?

Mit dieser Frage hatte sich das Bundesverfassungsgericht auseinanderzusetzen und gelangte zu dem Ergebnis, dass ein sogenannter degressiver Steuertarif bei der Zweitwohnsitzsteuer rechtswidrig ist.


Bei dieser Steuerberechnung sinkt mit steigender Miete der prozentuale Anteil der Zweitwohnsitzsteuer. Im Ergebnis führt eine geringe Miete somit zu einer höheren anteiligen Steuer.

Die höchsten deutschen Richter stellten fest, dass diese Form der Besteuerung einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung darstellt. Denn finanziell weniger leistungsfähigere Mieter müssen bei dieser Form der Besteuerung entsprechend mehr zahlen als finanziell potentere Mieter.

Als Folge aus diesem Urteil muss die Stadt Konstanz ihre Berechnungsform der Zweitwohnsitzsteuer ändern.
 
Bundesverfassungsgericht, Urteil BVerfG 1 BvR 1656 09 vom 15.01.2014
Normen: Art. 3 I GG
[bns]