Großbritannien scheitert mit Klage gegen Steuer auf Handel mit Wertpapieren

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die von elf EU-Staaten (u.

a. Deutschland) geplante Finanztransaktionssteuer auf den Handel mit Wertpapieren aktuell nicht untersagt werden kann.

Nachdem auf gesamteuropäischer Ebene keine einstimmige Entscheidung für die Einführung einer solchen Steuer absehbar war, beschlossen elf Mitgliedsstaaten eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich einer möglichen Finanztransaktionssteuer. Das Inselreich werte diesen Beschluss als rechtswidrig und führte begründend aus, dass durch die Einführung dieser Steuer auch Kosten für Staaten entstehen könnten, welche an der Beschlussfassung nicht beteiligt waren.

Demgegenüber wies das Gericht darauf hin, dass der Beschluss nur auf eine verstärkte Zusammenarbeit zielt, ohne bereits Elemente der Durchführung einer solchen Besteuerung zu enthalten. Entsprechende Zweifel an der Rechtmäßigkeit können folglich auch nicht vor der Einführung der Steuer geklärt werden.
 
Europäischer Gerichtshof, Urteil EUGH C 209 13 vom 30.04.2014
Normen: Beschluss 2013/52/EU
[bns]