Trunkenheitsfahrt endet mit Haftstrafe

Das Oberlandesgericht in Hamm hat einen nicht vorbestraften Autofahrer wegen eine Trunkenheitsfahrt mit tödlichem Ausgang zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt.


Das Urteil zeigt einmal mehr, dass Alkohol am Steuer nicht nur kein Kavaliersdelikt ist, sondern auch, dass Täter gerade bei einem tödlichen Ausgang nicht unbedingt auf die Milde des Gerichts hoffen dürfen.

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war der bisher unbescholtene Fahrer am frühen Morgen mit mindestens 2,0 Promille auf einer Landstraße unterwegs. Aufgrund seines Alkoholpegels übersah er einen eigentlich gut sichtbaren Radfahrer. Das Fahrzeug prallte in den 48 Jahre alten Mann, welcher die Kollision nicht überlebte. Mit seiner Trunkenheitsfahrt machte der Verursacher drei Kinder zu Halbwaisen und eine Ehefrau zur Witwe. Obwohl bis dato sozial integriert und strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten, ließ das Gericht mit seinem Urteil keine Zweifel an der rechtlichen Wertung des schrecklichen Geschehens.

Die Folgen für das Opfer bzw. seine Angehörigen und die Verteidigung der Rechtsordnung rechtfertigen nach der Auffassung des Gerichts eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung. Denn trotz des Umstands, dass auch sein Bruder den Fahrer hätte abholen können und der Kenntnis des eigenen extrem hohen Alkoholpegels, setzte sich der 25 Jahre alte Mann gedankenlos ans Steuer.
 
Oberlandesgericht Hamm, Urteil OLG HAM 3 RVs 55 14 vom 26.08.2014
Normen: §§ 222, 315c, 56 II, III StGB
[bns]