31.03.2014

Verstoß gegen Tierschutzgesetz bei Tötung neugeborener Tiger im Magdeburger Zoo

Das OLG Naumburg hat am 28.06.2011 (OLG Naumburg, Aktenzeichen: 2 Ss 82/11) entschieden, dass die Tötung von neugeborenen Tigerbabys eine Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund im Sinne des § 17 Tierschutzgesetz darstellt.

Die drei Angeklagten hatten als Angestellte des Magdeburger Zoos im Mai 2008 drei gesund geborene Tigerbabys getötet, da diese nicht reinrassig waren und damit nicht zur Arterhaltung beitragen konnten.

Das Amtsgericht Magdeburg hatte die drei Angeklagten daraufhin wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz verurteilt und das Landgericht Magdeburg hatte dieses Urteil in der Berufung bestätigt.

Nach Auffassung des OLG Naumburg stellt der Artenschutz das Lebensrecht der Tiger nicht in Frage. Es sei nicht gestattet Jungtiere, die nicht zur Arterhaltung beitragen können, deshalb zu töten.