13.03.2014

Telefon/Handyrechnung über 14.727,65 € nicht bezahlen

Dies entschied das Landgericht Berlin mit Urteil vom 21.07.2011 zum Aktenzeichen: 38 O 350/10.

Hierbei hatte ein Mobilfunkanbieter von seinem Kunden wegen dessen Telefonnutzung den vorbezeichneten Betrag verlangt.

Der Kunde hatte bei seinem Mobilfunkanbieter einen Prepaid-Tarif gewählt, den der Anbieter im Internet mit „einfach abtelefonieren, erhöhte Kostenkontrolle, automatische Aufladung möglich" beworben hatte. Dabei hatte der Kunde sich für die Option „Webshopaufladung 10" entschieden. Ende August 2009 stellte ihm der Mobilfunkanbieter dann 14.727,65 € für die Telefonbenutzung in Rechnung. Hiervon entfielen nach Darstellung des Anbieters 14.706,19nbsp€ auf 15 Verbindungen aus der Zeit vom 08.08.2009 um 00:47 Uhr bis zum 09.08.2009 um 15:15 Uhr.

Das Landgericht Berlin hat der Klage jedoch nur in Höhe von 10,00 € stattgegeben, wegen des darüber hinausgehend verlangten Betrages sowie weiteren Nebenkosten hat das Landgericht die Klage abgewiesen. Nach Auffassung des Landgerichtes enthält die nicht näher erläuterte Klausel zur Webshopaufladung allenfalls das Einverständnis des Kunden, mit einer einmaligen automatischen Aufladung in Höhe von 10,00 € vor erneutem aktiven Aufladen. Ein fortwährendes unbegrenztes automatisches Aufladen während der Verbindungsnutzung sei damit nicht vereinbart worden.