30.07.2018

Eigentümerversammlung in der Waschküche

Eine Waschküche ist für eine Eigentümerversammlung kein geeigneter Ort. Insbesondere, wenn über strittige Punkte entschieden werden soll und der Zugang zur Waschküche nicht problemlos ist. Dort gefasste Beschlüsse der Eigentümerversammlung sind unwirksam, so entschied das AG Dortmund in seinem Urteil vom 27.3.18, Az.:512 C 31/17

Die Versammlung der Wohnungseigentümer wurde in der Waschküche des Objektes durchgeführt und dauerte sieben Minuten. Dem Vertreter der Kläger war es erst nach einigen Mühen möglich, sich Zugang zur Waschküche zu verschaffen er kam daher verspätet zur Versammlung.

Das AG Dortmund erklärte alle getroffenen Beschlüsse für unwirksam. 

Bei einer Versammlung im Stehen in einem Waschkeller sei eine demokratischen Gepflogenheiten gerecht werdende Diskussion der Themen kaum denkbar. Wie der zeitliche Ablauf zeige, sei dies auch gar nicht gewollt gewesen. Zudem habe der Zugang zur Waschküche einer Art Schnitzeljagd durch die Kellergänge und Räume entsprochen. Der Verwalter muss aber für einen frei zugänglichen Zugang sorgen.