öffentliches Planungsrecht

Neben den klassischen Baurechtsfällen steht häufig die Zulässigkeit von Fachplanungen (Bebauungspläne, Planfeststellungsbeschlüsse, imissionsschutzrechtliche Genehmigungen) im Streit. Aus dem Blickwinkel der Gemeinden, des Vorhabenträgers bzw. Anlagenbetreibers ist eine möglichst frühzeitige anwaltliche Beratung im Vorfeld zur Planaufstellung bzw. Antragstellung unbedingt ratsam. Auch Betroffene, die sich gegen solche Vorhaben effektiv zur Wehr setzen möchten, sind gut beraten, sich möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. 

 

Ansprechpartner für öffentliches Planungsrecht in unserer Kanzlei in Erfurt ist:

Rechtsanwältin Esther Krapf