Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich in zwei[nbsp] Entscheidungen vom 13.05.2014 (AZ: XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob Banken bei Privatkrediten im Rahmen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bearbeitungsgebühren fordern dürfen.
26.03.2014
Nacherstellung von Kontoauszügen
Nicht selten kommt es vor, dass Bankkunden eine weiter zurückliegende Zahlung nachweisen müssen, der zugehörige Kontoauszug jedoch nicht zu finden ist. Gut, dass hier die Möglichkeit besteht, sich von der Hausbank einen Auszug nacherstellen zu lassen. Weniger angenehm dabei ist jedoch, dass einige Banken hierfür nach ihren Preis- und Leistungsverzeichnissen einen pauschalen Betrag verlangen.
21.03.2014
Auskunftspflichten der SCHUFA
Welche Auskünfte muss die Schufa auf Verlangen eines Betroffenen erteilen? Ist die Schufa verpflichtet, Angaben dazu zu machen, wie sie den Score einer Person ermittelt? [nbsp]Mit diesen Fragen beschäftigt sich das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.01.2014 (Az: VI ZR 156/13).
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Wie der Bundesgerichtshof mit den Entscheidungen vom 13.11.2012 zum Az.: XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12 entschied, sind Banken nicht berechtigt, bei der Umwandlung von Girokonten in so genannte Pfändungsschutzkonten (kurz „P-Konto" genannt), höhere Kontoführungsgebühren zu begehren, als für normale Girokonten.
Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 08.02.2011, Az.: 17 U 138/10entschieden, dass eine Sparkasse die Verwendung einer Klausel, wonach sie Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten erhebt, gegenüber Verbrauchern unterlassen muss.
13.03.2014
Abschlussgebühren bleiben verloren
Der BGH hat mit Urteil vom 7.12.2010 Az. XI ZR 3/10 entschieden, dass eine Klausel über Abschlussgebühren in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse wirksam ist.
Hat eine Bank bei einem Kunden Kreditkartenbeträge abgebucht, bestreitet der Kunde aber die Kreditkartengeschäfte und widerruft die Überweisungen, so muss die Bank beweisen, dass der Kunde die Geschäfte getätigt oder einen Missbrauch seiner Kreditkarte zu verantworten hat. Anderenfalls muss sie dem Kunden den abgebuchten Betrag zurückzahlen. Dies hat das Amtsgericht München mit jetzt bekannt gewordenem Urteil vom 16.02.2009 zum Aktenzeichen C 28708/08 rechtskräftig entschieden.
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat zum Aktenzeichen 2 U 10/11 entschieden, dass die Umwandlung eines kostenlosen Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (ein sogenanntes P-Konto) kostenlos sein muss und eine Bank in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Zusatzgebühren hierfür erheben darf.