Aktuelles
- Impfprioritäten sind rechtmäßig
- Außerordentliche Kündigung nur innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis erfolgreich
- Sonn- und Feiertagsarbeit nur ausnahmsweise bei außerbetrieblichen Umständen zulässig
- Betriebliche Altersversorgung nur für die Zeit nach Betriebsübergang gesichert
- Diskriminierung wegen einer Behinderung bei zeitlicher Grenze zum Anzeigen einer Behinderung
Die Knappheit der Impfstoffe ermöglicht die Teilhabe an der Impfung nur im Rahmen verfügbarer Kapazitäten und erfordert eine Priorisierung.
Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Die Bundesregierung kann durchRechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vermeidung erheblicher Schäden unter Berücksichtigung des Schutzes der Arbeitnehmer Sonn- und Feiertagsarbeit zulassen, wenn unvorhergesehene besonders schwerwiegende Umstände dafür vorliegen.
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.
Ein Arbeitgeber darf einen Entgeltzuschlag nicht nur an behinderte Arbeitnehmer zahlen, die eine Bescheinigung über die Anerkennung einer Behinderung nach einem bestimmten vom Arbeitgeber festgelegten Datum eingereicht haben.
Herzlich willkommen in der Kanzlei Rochlitz - Kretschmer - Vogel
Wir, die Rechtsanwälte und Fachanwälte Rochlitz, Kretschmer, Vogel und Krapf haben unseren Sitz in der Landeshauptstadt Erfurt, Thüringen, dem grünen Herzen Deutschlands. Wir sind auf Grund der unterschiedlichen Spezialisierungsrichtungen und Fachanwaltschaften in der Lage, unsere Mandanten in nahezu allen Rechtsfragen umfassend und kompetent zu beraten. Für die nicht zu unserem Kernbereich gehörenden Spezialgebiete stehen Ihnen unsere Kooperationspartner jederzeit ergänzend zur Verfügung.
Wir betreuen Mandanten vorwiegend aus den Bereichen der Bau- und Immobilienwirtschaft, auf den Gebieten des Miet-, Arbeits-, Familien- und Strafrechts sowie im Verwaltungsrecht. Zu unserem Mandantenstamm zählen hierbei sowohl Selbständige und Freiberufler, private und kommunale Unternehmen, Behörden und Eigenbetriebe, als auch Privatpersonen. Die persönliche Betreuung in unserem Hause erfolgt in der Regel durch einen im speziellen Problemreich erfahrenen und kompetenten Fachanwalt.
Unsere gut ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten stehen Ihnen für die Vereinbarung von Terminen sowie einer ersten Kontaktaufnahme jederzeit gerne zur Verfügung.
Selbstverständlich können Sie uns Ihre Fragen und Probleme sowie die hierzu erforderlichen Unterlagen auch auf elektronischem Wege übermitteln, wir setzen uns hierzu unverzüglich mit Ihnen in Verbindung.
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