Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten
Der Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten gehört zu den Dienstleistungsberufen. Die Anzahl der Anwälte in Deutschland betrug im Jahr 2020 165.901. Da der Beratungsbedarf in der Bevölkerung ständig zunimmt, steigt auch die Zahl der Anwaltskanzleien und somit auch der Bedarf an ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten.
Rechtsanwaltsfachangestellte gehen bei ihrer täglichen Arbeit dem Rechtsanwalt zur Hand, sie erledigen den anfallenden Schriftverkehr und achten sorgfältig auf die Einhaltung von Fristen und Terminen.
Zu den persönlichen Eigenschaften einer/eines guten Rechtsanwaltsfachangestellten sollte als wesentlichster Aspekt die Zuverlässigkeit in ihrer Arbeitsweise gehören. Bei den Mandanten geht es nicht selten um sehr viel Geld oder auch um persönliche Schicksale. Weitere wichtige persönliche Eigenschaften, die ein/eine Rechtsanwaltsfachangestellte/r besitzen sollte sind:
Die Ausbildung wird bundeseinheitlich durch die Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (ReNoPatAusbV) vom 15.02.1995 geregelt. Auf den Unterseiten finden Sie weitere Informationen. |