Ausbildungsinhalte

Während der gesamten Ausbildungszeit wird den Auszubildenden vermittelt

  • wie man Büromaschinen und Organisations- sowie Kommunikationsmittel richtig handhabt;
  • wie man Mandanten betreut,
    • d. h. Besprechungstermine mit ihnen vereinbart und diese vorbereitet,
    • man Besucher empfängt und
    • Telefongespräche führt;
  • wie man häufig wiederkehrende Vorgänge bearbeitet
    • d. h. Fristen, Honorarforderungen und Gebühren berechnet oder
    • einfache Schriftsätze, Vertragsentwürfe etc. fertigt.

Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise

  • wie ein Rechtsanwaltsbüro organisiert ist;
  • wie Gerichte aufgebaut sind;
  • wie Termine und Fristen kontrolliert und überwacht werden;
  • wie der Schriftverkehr zu führen ist.

Während des 2. Ausbildungsjahres wird den Auszubildenden u. a.

  • die Regelungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und des HGB (Handelsgesetzbuch) sowie Regelungen weiterer gesetzlicher Vorschriften, die bei der Tätigkeit des Rechtsanwalts vorkommen;
  • Regelungen der Zivil- und der Strafprozessordnung (ZPO, StPO);
  • wie einfache Klageschriften, Anträge, Einsprüche oder Beschwerden entworfen werden;
  • was man beim Erstellen von Vergütungs- und Kostenrechnungen beachten muss;
  • welche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Mahnverfahren anfallen und
  • welche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Zwangsvollstreckungs- oder Insolvenzverfahren anfallen

vermittelt.

Während des 3. Ausbildungsjahres vertiefen die Auszubildenden ihre erworbenen Kenntnisse und arbeiten zunehmend selbstständig.