Ausbildungskosten

Die betriebliche Ausbildung ist kostenfrei. Es können jedoch Kosten für Lernmittel und Fahrten zum Betrieb bzw. zur Berufsschule entstehen. Von hiesiger Kanzlei werden die Kosten für die einschlägigen Gesetzestexte (BGB, ZPO, RVG), für die zu führenden Berichtshefte sowie die Prüfungsgebühren übernommen.

Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Die örtlichen Agenturen für Arbeit erteilen hierzu nähere Informationen.

Der nachfolgende Link informiert Sie über die Voraussetzungen und die Höhe einer möglichen Beihilfe:
BAB-Rechner