Ganzheitliche Beratung

Es ist die Kompetenz des Anwalts, seinen Mandanten nicht unnötig in kostspielige Gerichtsverfahren und langwierige Prozesse zu führen. Darum fängt seriöse anwaltliche Tätigkeit weit vor dem Gang zum Gericht an.

Voreilig begonnene Prozesse helfen einem Mandanten ebenso wenig wie allgemeine Belehrungen, pauschale Auskünfte oder endlose außergerichtliche Verhandlungen. Unser Beratungsziel ist es, in Kontakt mit allen an einem rechtlichen Problem beteiligten Parteien eine optimale Lösung zu finden. Oft ist die gemeinsame Einigung am runden Tisch in vielerlei Hinsicht die vorteilhafteste Lösung, und die kostengünstigste obendrein.

Für Anwälte, die ihre Verpflichtung als Berater und Dienstleister ernst nehmen, beginnt juristische Kompetenz noch viel früher. Bereits bei der Gestaltung von Verträgen, bei der Regelung von Eigentumsverhältnissen und Erbschaftsfragen oder bei der Formulierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Mandant von seinem juristischen Partner unter konsequenter Wahrnehmung seiner Interessen unterstützt und der Grundstein für ein erfolgreiches geschäftliches oder zufriedenes privates Handeln gelegt.

Im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit für Unternehmer sowie der Beschäftigung mit allen Bereichen des Wirtschaftsrechtes kristallisiert sich zunehmend die Notwendigkeit qualifizierter Wirtschaftsberatung mit regionaler Nähe einerseits, internationalen Kontakten und Erfahrungen andererseits heraus.

Die Kanzlei arbeitet mit Beratern anderer Fachrichtungen, insbesondere Steuerberatern, Unternehmensberatern, Personalberatern zusammen und hält auf diese Weise ein umfassendes Beratungsangebot vor.