Pressestimmen 2013

Gefährlichster Verbrecher Thüringens in Nervenklinik

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mandanten Geiselnahme und Totschlag vor. Aufgrund eines medizinischen Gutachtens sah das Gericht von einer Haftstrafe ab. Stattdessen ordnete das Gericht die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt an. Das Gericht folgte damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung. Der Psychiater hatte dem Mandanten eine „drogeninduzierte Psychose“ bescheinigt und ihn wegen dieser im Zeitpunkt der tödlichen Messerattacke für schuldunfähig erklärt.