Mangels der Mietsache bei einer Flächenabweichung einer möbliert vermieteten Wohnung um mehr als 10 %

Wird eine Wohnung möbliert vermietet und liegt dabei eine Flächenabweichung um mehr als 10 % vor, so handelt es sich hierbei um einen Mangel der Mietsache.

Hierbei ist die Bruttomiete im Verhältnis der Wohnflächenabweichung gemindert.

Nach dem BGH, ist nicht von einer geringeren Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit schon deshalb auszugehen, weil die für eine Haushaltsführung benötigten Einrichtungsgegenstände vollständig untergebracht werden können.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH VIII ZR 209 10 vom 02.03.2011
Normen: BGB §§ 536 I 2, 812 I 1 Alt. 1
[bns]