Insolvenzverwalter kann Riester-Rentenversicherung kündigen

Sofern noch keine staatliche Förderung geflossen ist, kann ein Insolvenzverwalter eine Riester-Rente kündigen.


In dem zugrunde liegenden Sachverhalt beantragte eine Berlinerin die Privatinsolvenz. Die zu ihrem Vermögen gehörige Riester-Rentenversicherung wurde durch den Insolvenzverwalter gekündigt. Parallel verlangte er, dass die Versicherung den Rückkaufswert der Insolvenzmasse zuführen sollte. Die Versicherung verweigerte diesen Wunsch und führte zur Begründung an, dass die Riester-Rente dem Pfändungsschutz unterliegen würde.

Das Amtsgericht in München wies darauf hin, dass nur geförderte Rentenversicherungen unter den Pfändungsschutz fallen. Besteht lediglich die Möglichkeit einer späteren Förderung, ohne dass diese bereits zugeflossen ist, greift der Schutz hingegen nicht. Selbiges war vorliegend aber der Fall, weshalb der Insolvenzverwalter wirksam kündigen konnte.
 
Amtsgericht München, Urteil AG M 273 C 8790 11 vom 08.04.2013
Normen: § 851c ZPO
[bns]