Arbeitnehmer muss sich hinsichtlich eines Betriebsübergangs entscheiden

Das Recht zum Widerspruch kann bei einem Betriebsübergang verwirkt werden, wenn den Arbeitnehmer in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht ein wiedersprüchliches Verhalten trifft.


In dem entschiedenen Fall verklagte der Arbeitnehmer den Betriebsübernehmer zunächst auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses vor dem Arbeitsgericht. In dem Prozess schlossen die Parteien sodann einen Vergleich, in dem sie sich einigten, dass ein Betriebsübergang nicht stattgefunden habe, wobei sich die Gegenseite verpflichtete, an den Arbeitnehmer eine Summe von 45.000 Euro zu zahlen. Im unmittelbaren Anschluss an den geschlossenen Vergleich, erklärte der Arbeitnehmer dennoch den Widerspruch gegen den Betriebsübergang des ihn beschäftigenden Unternehmens und verlangte von dem Betriebsveräußerer die Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses nebst Annahmeverzugslohn. Die Klage blieb ohne Erfolg.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 8 AZR 974 12 vom 17.10.2013
Normen: BGB § 613
[bns]