OLG Saarbrücken zur Wiedereinsetzung des Testamentsvollstreckers

Kann ein entlassener Testamentsvollstrecker wiedereingesetzt werden? Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat sich in diesem Urteil mit der Frage beschäftigt, ob ein einmal rechtskräftig entlassener Testamentsvollstrecker erneut eingesetzt werden kann.

Grundsätzlich sei eine Wiedereinsetzung möglich. Liegen allerdings die Gründe, die einst zur Entlassung geführt haben, immer noch vor, spreche dies gegen eine erneute Ernennung.
 
OLG Saarbrücken, Urteil OLG Saarbruecken 5 W 95 17 vom 30.01.2018
Normen: § 2200 BGB, § 2227 BGB
[bns]