Keine gemeinsame elterliche Sorge aufgrund der Zugehörigkeit eines Elternteils zu den Zeugen Jehovas

Gehören zunächst beide Elternteile der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas an und wird ein Elternteil aufgrund der Eingehung einer neuen Partnerschaft aus der Religionsgemeinschaft ausgeschlossen, so kann unter Umständen das gemeinsame Sorgerecht entzogen werden und nur einem Elternteil zugewiesen werden.

Die Entscheidung hat anhand einer Einzelfallbetrachtung zu erfolgen.

In der Einzelfallentscheidung lässt das OLG Hamm dem Willen des gemeinschaftlichen elfjährigen Kindes große Bedeutung zukommen, welches den Wunsch äußerte, beim Vater leben zu wollen.

Auch wird der persönlichen Betreuung durch einen Elternteil nicht generell der Vorrang gegenüber einer Fremdbetreuung durch die Großeltern eingeräumt.
 
Oberlandesgericht Hamm, Urteil OLG Hamm 8 UF 228 10 vom 26.01.2011
Normen: BGB §§ 1666, 1671
[bns]