Frau kann die Vaterschaft immer anfechten

Das Recht zur Anfechtung einer Vaterschaft steht auch der Mutter zu.

Das Recht der Mutter auf Anfechtung der Vaterschaft ist nicht von weiteren Voraussetzungen und insbesondere nicht von einer Kindeswohldienlichkeit abhängig.

Das Recht zur Anfechtung der Vaterschaft kann nicht durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen werden, sodass ein Verzicht auf das Anfechtungsrecht wirkungslos ist. Die Mutter ist nicht nach Treu und Glauben an der Anfechtung der durch Ehe begründeten Vaterschaft gehindert, wenn die Ehe in dem beiderseitigen Wissen, dass die Braut von einem anderen Mann schwanger ist, und mit dem Ziel, dem Bräutigam den Status als rechtlicher Vater zu verschaffen, geschlossen worden ist.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 321 19 vom 18.03.2020
[bns]