Aufhebung einer Adoption nach der Scheidung

Eine Adoption kann nach der Scheidung der Ehe der Adoptiveltern aufgehoben werden, wenn das Kindeswohl dies erfordert.

Eine Kindesadoption kann auf Antrag eines Elternteils aufgehoben werden, wenn die Ehe der Adoptiveltern geschieden wird und weitere Umstände dies rechtfertigen. Das Oberlandesgericht Köln ist zwar der Ansicht, dass die Scheidung alleine kein ausreichender Grund ist, um eine Adoption aufzuheben. Allerdings können weitere Gründe bestehen, die dafür sprechen, dass eine solche Entscheidung zum Wohl des Adoptivkindes ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn zwischen dem adoptierten Kind und einem der beiden Adoptiveltern eine Entfremdung eingetreten ist. Für die Entscheidung ohne Belang ist dabei, dass durch die Aufhebung der Adoption Unterhaltsansprüche gegen die leiblichen Eltern wieder aufleben.

 
[mmk]