Google muss Suchvorschläge löschen

Verletzen Suchergänzungsvorschläge bei Google die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen müssen diese gelöscht werden.


Zu diesem Ergebnis gelangte der Bundesgerichtshof im Rahmen der Klage eines Unternehmers. Gab man seinen Namen in der Suchmaschine ein wurde dieser automatisch um die Begriffe "Betrug" und "Scientology" ergänzt. Diese automatische Ergänzung basiert unter anderem auf der Anzahl anderer Nutzer, welche die entsprechende Begriffskombination bei Google eingeben. Prominentester deutscher Fall der jüngeren Vergangenheit war in diesem Zusammenhang die Eingabe des Namens der Frau des ehemaligen Bundespräsidenten Wulff, bei welchem der Name automatisch um den Begriff "Prostituierte" ergänzt wurde.

Der Bundesgerichtshof stellte in seiner Entscheidung klar, dass eine entsprechende automatische Ergänzung unzulässig ist wenn sie, wie von dem betroffenen Unternehmer behauptet, unwahr ist. In einem solchen Fall stellt die Verbindung des Namens mit den negativ belegten Suchbegriffen eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Diese ist Google auch zuzurechnen, da die automatische Ergänzung auf dem Programm des Konzerns beruht. Zwar trifft Google keine Pflicht die Suchvorschläge im Vorfeld auf eine mögliche Rechtsverletzung zu prüfen, jedoch ist der Konzern spätestens mit der Kenntnisnahme oder aufgrund eines Hinweises zur Löschung verpflichtet. Auch muss Google zukünftige Verletzungen verhindern.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH VI ZR 269 12 vom 14.05.2013
Normen: §§ 823 I, 1004 BGB, Art. 1, 2 GG
[bns]