Hinweispflicht auf höllische Nachbarn

Weist der Verkäufer eines Hauses nicht auf extrem schikanöse Nachbarn hin, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

Das Traumhaus wird schnell zum Albtraum, wenn die Nachbarn einem das Leben zur Hölle machen. In dem Fall können Sie aber vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer Sie nicht auf diese Gefahr hingewiesen hat. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sprach deshalb einer Käuferin den vollen Kaufpreis sowie alle weiteren Kosten gegen Rückgabe des Hauses zu.

Sie hatte von den Verkäufern eines Wohnhauses keinen Hinweis erhalten, dass sie selbst von den Nachbarn seit Jahren terrorisiert worden sind durch erheblichen Lärm in der Nacht, Beleidigungen und sogar Morddrohungen. Das ist nach Ansicht der Richter keine allgemein hinzunehmende Bedingung mehr. Auch der Hinweis, dass die Nachbarn gelegentlich laut wären, genügt dafür nicht.

 
[mmk]