Widerrufsrecht bei Kapitalbeteiligungen

Kapitalanleger können ihre gesamte Einlage zurückfordern, wenn sie bei Vertragsschluss arglistig getäuscht oder unzureichend belehrt worden sind.

Übt ein Kapitalanleger sein normales Widerrufs- oder Kündigungsrecht für einen Anlagevertrag aus, kann er lediglich den aktuellen Wert seiner Kapitalanlage zurückverlangen. Zwischenzeitlich eingetretene Verluste muss der Anleger selbst tragen. Etwas anderes gilt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wenn eine arglistige Täuschung oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt. In diesen Fällen kann der Anleger den geleisteten Betrag ohne jegliche Abzüge zurück verlangen.

 
[mmk]