Kostenfreie Übertragung von Wertpapieren

Banken dürfen für die Übertragung von Wertpapieren in ein anderes Depot keine Gebühren erheben.

Den Banken wurde vom Bundesgerichtshof verboten, Gebühren zu verlangen für die Übertragung von Wertpapieren in ein anderes Depot. Die Übertragung gehört nach Ansicht der Bundesrichter nicht zu den entgeltpflichtigen Dienstleistungen, sondern stellt lediglich die Erfüllung des Herausgabeanspruches dar.

Den Banken wurde vom Bundesgerichtshof verboten, Gebühren zu verlangen für die Übertragung von Wertpapieren in ein anderes Depot. Die Übertragung gehört nach Ansicht der Bundesrichter nicht zu den entgeltpflichtigen Dienstleistungen, sondern stellt lediglich die Erfüllung des Herausgabeanspruches dar.

 
[mmk]