Steuerliche Geltendmachung von Literaturkosten durch Lehrer

Bei der steuerlichen Geltendmachung von Literaturkosten durch Lehrer kommt es nicht alleine darauf an, ob die veranschlagte Literatur auch tatsächlich Eingang in die Unterrichtsgestaltung gefunden hat.

Wird bei der steuerlichen Veranlagung als Werbungskosten allein auf die unmittelbare Verwendung im Unterricht abgestellt, so wird hierdurch der berufliche Veranlassungszusammenhang in nicht gerechtfertigter Weise verengt. Eine ausschließliche oder ganz überwiegende Nutzung der Literatur kann vielmehr auch dann gegeben sein, wenn die Literatur nur zur Unterrichtsvor- oder Nachbereitung gedient hat, oder für Unterrichtseinheiten verwendet wurde, die letztendlich nicht gehalten wurden.
 
Bundesfinanzhof, Urteil BFH VIII R 53 09 vom 20.05.2010
Normen: § 9 I EStG
[bns]