Lehrer dürfen Arbeitszimmer wieder absetzen
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verstößt die Neuregelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern aus dem Jahr 2007 gegen die Verfassung.
Nach dieser waren die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sind, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Falsch, wie das Bundesverfassungsgericht urteilte. Vielmehr seien die betrieblich oder beruflich veranlassten Aufwendungen für ein solches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten von der zu begleichenden Steuerlast abzugsfähig. Nur so könne eine ausreichende Steuergerechtigkeit gewährleistet werden.
Bundesverfassungsgericht, Urteil BverfG 2 BvL 13 09 vom 06.07.2010
Normen: Art. 3 I GG, §§ 9 I, 11 I S.1, III SGB II