Geburtstagsfeier im Kollegenkreis steuerlich absetzbar
Wer seinen Geburtstag mit Arbeitskollegen und Geschäftspartnern feiert, kann die hierbei anfallenden Kosten im vollen Umfang als Werbungskosten geltend machen.
Zu diesem Ergebnis gelangte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz im Rahmen der Klage des Geschäftsführers einer GmbH. Dieser hatte zu seiner Geburtstagsfeier nur Personen aus dem Firmenumfeld eingeladen und die Kosten von mehr als 2400 Euro später bei seinen Einkünften als Werbungskosten geltend gemacht. Anders als das Finanzamt kam das Gericht zu dem Urteil, dass diese steuerliche Geltendmachung angemessen sei.
Denn der Kläger hatte keine Freunde oder Verwandten eingeladen, sondern nur Personen aus dem beruflichen Umfeld. Daneben fand die Feier in den Räumen des Arbeitgebers und zum Teil während der Arbeitszeit statt. Vor diesem Hintergrund war der berufliche Anlass der entstandenen Kosten gegeben, weshalb diese im Rahmen der Werbungskosten zu berücksichtigen waren.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil FG RP 6 K 1868 13 vom 12.11.2015
Normen: § 9 EStG