Zweitwohnungssteuer in bestimmten Fällen verfassungswidrig

Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in einer anderen Gemeinde unterhalten, müssen zukünftig keine Zweitwohnungssteuer mehr bezahlen.

Zahlreiche Gemeinden erheben in Deutschland eine Zweitwohnungssteuer. Die Zweitwohnungssteuer trifft nicht nur Wohnungseigentümer, sondern auch Mieter von Zweitwohnungen. Von der Steuer sind alle diejenigen betroffen, die neben einer Hauptwohnung eine Nebenwohnung benutzen. Die Zweitwohnungssteuer wird auch für Wohnungen erhoben, die aus beruflichen Gründen genutzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Erhebung der Zweitwohnungssteuer bei Verheirateten, deren Hauptwohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, verfassungswidrig ist. Das Bundesverfassungsgericht ist der Auffassung, dass die Erhebung der Zweitwohnungssteuer für beruflich unterhaltene Zweitwohnungen bei Verheirateten die Ehe diskriminiert.

 
[mmk]