Anfang | << | 54 55 56 57 58 [59] 60 61 62 63 64 | >> | Ende

Zumindest wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, muss das häusliche Arbeitszimmer steuerlich abzugsfähig sein.
Der Bundesfinanzhof hat Voraussetzungen für die Anwendung der 1 %-Regelung festgelegt und die Reichweite des Anscheinsbeweises eingeschränkt.
Die Vorgaben für die Veranlassung einer Mahlzeit aus besonderem Anlass durch den Arbeitgeber werden weiter vereinfacht.
Die Hürden für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige sind hoch. Die Finanzverwaltung verlangt eine vernünftige Aufbereitung des mit der Anzeige eingereichten Materials.
Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige deutlich verschärft. Unterdessen hat die Finanzverwaltung weitere Steuerdaten angekauft.
Der Bundesfinanzhof hat die ersten Entscheidungen zur Aufteilung gemischt veranlasster Reisekosten veröffentlicht.
Nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetzt liegt jetzt das zweite große Steuergesetz dieser Legislaturperiode vor.
Vom Bundesfinanzministerium kommt eine aktualisierte Fassung der Anwendungsrichtlinien zur steuerlichen Förderung von Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen.
Das Bundesfinanzministerium erklärt seine Vorstellungen zur Umsatzsteuerreduzierung auf Beherbergungsleistungen.
Die neuen Abrechnungsvorschriften im Beherbergungsgewerbe führen zu einer Änderung der Reisekostenabrechnung.