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Entschädigungszahlungen für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit sind kein Schadensersatz.
BFH, Urteil vom 14.06.2016
Bei der Berechnung des Abgeltungsanspruchs darf auf den Beginn der jeweiligen Schulferien abgestellt werden.
OVG Lüneburg, Urteil vom 26.09.2016
Die Mindestlohnkommission hat sich nach aktuellen Berichten auf eine Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2017 um 0,34 Euro pro Stunde geeinigt.
Liegt der vertraglich vereinbarte Grundlohn unter dem Mindestlohn, sind Zuschläge in der Regel auf Basis dieses Grundlohns zu berechnen. Eine Ausnahme gilt nur bei Nachtarbeitszuschlägen.
Bei entsprechender vertraglicher Gestaltung und anteiliger monatlicher Auszahlung sind auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld Teil der normalen Entlohnung und damit auf den Mindestlohn anrechenbar.
Eine auf einem neuen Tarifvertrag beruhende betriebsbedingte Änderungskündigung ist unwirksam, wenn sie zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem dieser Tarifvertrag noch nicht formwirksam zustande gekommen ist.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.03.2016
Die Entscheidung über die eigene Befangenheit kann zum Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters führen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.03.2016
Der Weiterbeschäftigungsanspruch aus § 33 Abs.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.03.2016
Tut er dies nicht, hat er keinen Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe nach dem Tarif TV_Soz-Sich.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.03.2016