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Finden innerhalb einer Instanz mehrere Verhandlungstermine statt, so kann ein Vorbringen im ersten Termin zur mündlichen Verhandlung niemals verspätet sein.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.07.2012
Eine Klausel, nach der ein Käufer bei Nichtabnahme eines Neuwagens 15 % des Bruttokaufpreises zu zahlen hat, ist wirksam.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.06.2012
Wird bei einem gebrauchten Pkw aufgrund mangelnder Voraussetzungen die gelbe Feinstaubplakette seitens des TÜV nicht erneut erteilt, so liegt bei diesem Pkw ein Sachmangel vor, wenn der Käufer für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung davon ausging, dass er mit dem Fahrzeug bestimmte als Umweltzonen ausgewiesene Bereiche befahren darf.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2012
Bei einem Handelsgeschäft und dem Kauf von Waren, hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen, es sei denn, eine unverzügliche Untersuchung der Waren nach Ablieferung ist untunlich.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 24.05.2012
Das Unterlassen eines Hinweises des Verkäufers, dass er sich über die Ursache der sichtbaren Symptome eines Mangels (Feuchtigkeitsflecken) nicht sicher sei, stellt kein arglistiges Verschweigen eines Mangels dar.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.03.2012
Liefert ein Verkäufer bei einem Verbrauchsgüterkauf eine zum Einbau bestimmte mangelhafte Sache, so muss er, wenn der Käufer die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangt, auch die Kosten des Ausbaus und des Abtransports der mangelhaften Sache tragen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.12.2011
Ob ein Pkw neu ist oder bereits unter das Kriterium "gebraucht" fällt, muss an objektivierbaren Umständen festgestellt werden können.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.12.2011
Eine Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" verstößt nicht gegen das Deutlichkeitsgebot.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.11.2011
Der Rücktritt von einem Kaufvertrag ist bei einem geringfügigen Mangel und einer in der Mangelhaftigkeit der Kaufsache begründeten unerheblichen Pflchtverletzung ausgeschlossen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.06.2011
Für die Beurteilung der Erheblichkeit eines Mangels ist der Zeitpunkt maßgeblich, in dem der Rücktritt aufgrund der Lieferung einer mangelhaften Sache erklärt wird.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.06.2011