Wer infolge eines Verkehrsunfalls seinen gebuchten Flug verpasst, kann die hierdurch entstehenden Mehrkosten nicht vom Unfallverursacher ersetzt verlangen.
Sportverletzungen in der Freizeit führen zu Ansprüchen gegen eine private Unfallversicherung.
Privatpatienten mit Anspruch auf Chefarztbehandlung müssen frühzeitig über dessen Abwesenheit informiert werden.
Schäden durch herab fallende Äste oder umgestürzte Bäume führen nicht ohne Weiteres zu einem Schadensersatzanspruch.
Eine Kfz-Reparaturkostengarantie darf nicht allein durch die Überschreitung der vorgesehenen Wartungsintervalle gegenstandslos werden.
Wer auf einer Feier mit der Geldanlage durch einen Dritten betraut wird, haftet dem Grunde nach nicht wie ein professioneller Anlageberater.
Ein arglistig verschwiegener Mangel berechtigt den Käufer zur sofortigen Minderung des Kaufpreises.
Banken müssen bei Verbraucherdarlehensverträgen dem Kreditnehmer die bevorstehende Kündigung des Vertrages zunächst androhen.
Fahrzeughalter verhalten sich grob fahrlässig, wenn sie ihr Navigationsgerät über Nacht in der gut sichtbaren Halterung an der Windschutzscheibe im Fahrzeug lassen.
Mit EC- und Kreditkarten sollte müssen Sie vorsichtig umgehen, weil die Bank nur selten im Diebstahlsfall haften muss.