Sind zusammenlebende Eltern nicht verheiratet und hat nur ein Elternteil den Vertrag mit der Kindertagesstätte geschlossen und die Kosten von seinem Konto gezahlt, so kann der andere Teil diese Kosten weder ganz noch anteilig als eigenen Aufwand geltend machen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.11.2010
Zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit einer steuerrechtlichen strafbefreienden Selbstanzeige sind vollständige und richtige Angaben.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.05.2010