Gerichtliches Mahnverfahren

Wenn Ihre Forderung rechtlich nicht zu beanstanden bzw. zu bestreiten ist (bei dieser Prüfung helfen Ihnen Ihre bekannten Ansprechpartner in hiesiger Kanzlei selbstverständlich gern), wird ein Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht beantragt, mit welchem Sie als Gläubiger schnell und kostengünstig einen Vollstreckungstitel, sprich einen Vollstreckungsbescheid erhalten, mit dem Sie sofort vollstrecken können.
Um das Verfahren zu beschleunigen, haben wir mit den Zentralen Mahngerichten das Lastschrifteinzugsverfahren vereinbart, so dass die anfallenden Gerichtsgebühren sofort nach Antragseingang von uns für Sie verauslagt werden können.

Die Beantragung und Erwirkung der Bescheide wird von uns online oder über hiesiges elektronisches Gerichtspostfach (EGVP) vorgenommen.

Die Titulierung Ihrer Forderung führen wir selbstverständlich auch im Widerspruch-/Einspruchsverfahren oder auf Wunsch unserer Mandanten auch im streitigen Verfahren fort.