Gerichtsvollzieher sollen stärker motiviert werden

Die Länder haben am 11.02.2011 einen neuen Gesetzentwurf, um eine höhere Effizienz in der Zwangsvollstreckung zu erreichen, in den Bundestag eingebracht.
Das derzeitige Gerichtsvollzieherkostengesetz belohnt einen besonderen Leistungswillen der Gerichtsvollzieher nicht in ausreichendem Maße. 
Das gegenwärtige Gebührenrecht ist im Wesentlichen aufwandsbezogen ausgestaltet. Erfolgsbezogene Komponenten sind nur schwach ausgeprägt und bieten keinen ausreichenden Leistungsanreiz. Zudem ist die Quote der Kostendeckung für die Tätigkeit der Gerichtsvollzieher nach Ansicht des Bundesrates bei Weitem nicht ausreichend, um den entstehenden Personal- und Sachaufwand abzudecken. Derzeit werden in den Ländern durch Gebühreneinnahmen durchschnittlich nur ca. 47 % der tatsächlichen Kosten gedeckt.

Das Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher, durch die Einführung einer Erfolgsgebühr im Gerichtsvollzieherkostenrecht die Effizienz der Zwangsvollstreckung zu erhöhen. Hierdurch sollen die Gerichtsvollzieher motiviert werden, Zwangsvollstreckungsaufträge zeitnah und auf hohem Qualitätsniveau zu bearbeiten, so dass eine Steigerung der Effektivität zu erwarten sei. Zudem wollen die Länder das seit 2001 unverändert gebliebene Gebührenniveau um durchschnittlich 30 Prozent anheben, um den erheblichen Zuschussbedarf im Gerichtsvollzieherbereich zu verringern. Dies führe zu voraussichtlichen Mehreinnahmen der Länder in Höhe von ca. 52,2 Mio. Euro.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag zu übersenden, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll.

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht