Kosten

Entgegen einer weit verbreiteten, unzutreffenden Auffassung, die Beitreibung notleidender Forderungen durch eine Anwaltskanzlei müsse kostspielig sein, stellt sich häufig in der Praxis genau das Gegenteil heraus, denn zunächst gilt:

Im Erfolgsfall gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Schuldners. Dabei werden eingehende Teilzahlungen zunächst auf entstandene Kosten verbucht.

Dies gilt unabhängig davon, ob die Forderung außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemacht wird.

Werden die Forderungen beigetrieben, zahlt der Schuldner die Kosten, nicht der Mandant.

In Beitreibungssachen für ständige Auftraggeber sind wir zudem gern bereit, eine ganz individuelle Gebührenvereinbarung mit unseren Mandanten abzuschließen. Einzelheiten hierzu werden wir Ihnen gern erläutern.