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Ein geldwerter Vorteil für die private Nutzung eines Firmenwagens ist auch dann zu veranlagen, wenn Anzeichen für eine nur zum Schein untersagte Nutzung sprechen.
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.04.2013
Eine Steuerbegünstigung im Rahmen der Schenkung eines Eigenheims unter Ehegatten setzt voraus, dass das Objekt den Mittelpunkt des familiären Zusammenlebens bildet.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.07.2013
Zu der Frage, wann die Leistungen eines ärztlichen Notfalldienstes steuerrechtlich als Einheit zu bewerten und von der Umsatzsteuer zu befreien sind, hat sich jüngst der Bundesfinanzhof geäußert.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 08.08.2013
Müssen Erben Kirchensteuer für den Verstorbenen nachzahlen, können sie diese im Rahmen ihrer eigenen Steuererklärung zurückfordern.
Finanzgericht Hessen, Urteil vom 26.09.2013
Wer Werbeprospekte gestaltet handelt gewerblich, weshalb keine Befreiung von der Gewerbesteuer aufgrund einer freischaffenden künstlerischen Betätigung in Betracht kommt.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.10.2013
Da eine Zweitwohnung keinen besonderen Komfort oder eine komplette Infrastruktur erfordert, kann auch ein Gartenhaus von der Zweitwohnsitzsteuer erfasst werden.
Finanzgericht Gießen, Urteil vom 13.06.2013
Die Reparaturkosten infolge einer Falschbetankung können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 24.04.2013
Der Bundesfinanzhof hat sich erneut mit der Frage befasst, in welchem Umfang die Teilnahme an einer Betriebsfeier als steuerpflichtiger Lohnbestandteil zu werten ist und welche Umstände bei der Berechnung des Freibetrages von € 110,- pro Person zu beachten sind.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.05.2013
Im Fall einer Erbengemeinschaft können die Kosten der Aufteilung der Immobilien als Anschaffungsnebenkosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuermindernd berücksichtigt werden.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.07.2013
Die Kosten einer Strafverteidigung stellen weder eine außergewöhnliche Belastung noch Werbungskosten dar und sind vor diesem Hintergrund auch nicht steuerlich abzugsfähig.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.04.2013