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Nicht vom Arzt verschriebene Medikamente können im Rahmen der Steuererklärung nicht als außergewöhnliche Belastungen mindernd geltend gemacht werden.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.07.2013
Eine Zweitwohnsitzsteuer von mehr als 3300 Euro für eine selbstgenutzte 146 m² große Wohnung verstösst nach der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 24.06.2013
Die Erhebung einer Sonderabgabe für bestimmte Hunderassen darf im Ergebnis keine "erdrosselnde" Wirkung haben und so einem Haltungsverbot gleichkommen.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.07.2013
Ein Steuerberater muss sich ein grobes Verschulden zurechnen lassen, wenn er seinem Mandanten nur eine komprimierte Steuererklärung vorlegt und der Mandant anhand dieser nicht die Möglichkeit zu einer ausreichenden Prüfung der Angaben hat.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.05.2013
Wer im Ausland erbt kann beim Fehlen eines Doppelbesteuerungsabkommens damit rechnen, dass er zweimal durch den Fiskus zur Kasse gebeten wird.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.06.2013
Flugpersonal kann die Fahrtkosten zu einem Flughafen in voller Höhe steuerlich geltend machen, da es seine Tätigkeit nicht an einem regelmäßigen Arbeitsplatz sondern überwiegend in einem Flugzeug verrichtet.
Finanzgericht Münster, Urteil vom 02.07.2013
Aufgrund der zwischenzeitlich geänderten Rechtslage müssen Rentner auch dann eine Steuererklärung abgeben, wenn ihnen in der Vergangenheit durch das Finanzamt erklärt wurde, dass sie hierzu nicht mehr verpflichtet sind.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.07.2013
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die rückwirkende Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten beim Steuertarif verfügt hat, hat der Bundestag bereits eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen.
Die Finanzverwaltung äußert sich zur Handhabung der Umsatzsteuer als regelmäßig wiederkehrende Zahlung.
Dem Auskunftsersuchen der Steuerfahndung steht es nicht entgegen, wenn eine Internethandelsplattform mit ihren Nutzern die Geheimhaltung der Daten vereinbart hat.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.05.2013