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Die Reparaturkosten infolge einer Falschbetankung können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 24.04.2013
Der Bundesfinanzhof hat sich erneut mit der Frage befasst, in welchem Umfang die Teilnahme an einer Betriebsfeier als steuerpflichtiger Lohnbestandteil zu werten ist und welche Umstände bei der Berechnung des Freibetrages von € 110,- pro Person zu beachten sind.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.05.2013
Im Fall einer Erbengemeinschaft können die Kosten der Aufteilung der Immobilien als Anschaffungsnebenkosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuermindernd berücksichtigt werden.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.07.2013
Die Kosten einer Strafverteidigung stellen weder eine außergewöhnliche Belastung noch Werbungskosten dar und sind vor diesem Hintergrund auch nicht steuerlich abzugsfähig.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.04.2013
Wird der Ort einer nebenberuflich veranlassten Auslandsreise aufgrund einer medizinischen Indikation gewählt sind die Reisekosten insgesamt nicht abzugsfähig.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 07.05.2013
Die Kosten eines Wertgutachtens für eine Immobilie im Rahmen eines Scheidungsverfahrens können nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 02.07.2013
Bei einer beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung reicht es für eine steuerliche Berücksichtigung der Kosten aus, wenn der Arbeitsplatz von der Zweitwohnung aus gut erreichbar ist.
Finanzgericht Münster, Urteil vom 27.07.2013
Nicht vom Arzt verschriebene Medikamente können im Rahmen der Steuererklärung nicht als außergewöhnliche Belastungen mindernd geltend gemacht werden.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.07.2013
Eine Zweitwohnsitzsteuer von mehr als 3300 Euro für eine selbstgenutzte 146 m² große Wohnung verstösst nach der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 24.06.2013
Die Erhebung einer Sonderabgabe für bestimmte Hunderassen darf im Ergebnis keine "erdrosselnde" Wirkung haben und so einem Haltungsverbot gleichkommen.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.07.2013