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In mehreren Urteilen hat der Bundesfinanzhof das neue Reisekostenrecht mit seinen teils negativen Folgen für nicht ortsfest eingesetzte Arbeitnehmer bestätigt.
Der Bau günstiger Mietwohnungen wird mit einer befristeten Sonderabschreibung von bis zu 5 % pro Jahr gefördert.
Für bestimmte Sachzuwendungen gelten Ausnahmen von der Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Geschenke.
Viele Steuervorteile für Elektromobilität und umweltfreundliche Verkehrsmittel werden verlängert oder ausgeweitet.
A1-Bescheinigungen für die Entsendung eines Arbeitnehmers müssen seit diesem Jahr elektronisch beantragt werden. In einigen Ländern gibt es zur Bescheinigung verstärkt Kontrollen.
Die Finanzverwaltung hat geregelt, wie die Vermietung des Home-Office an den Arbeitgeber steuerlich zu behandeln ist.
Ein Vorsteuerabzug ist ausnahmsweise auch ohne Rechnung denkbar, wenn andere Voraussetzungen erfüllt sind.
Für die bis Ende 2019 abzuschließende Reform der Grundsteuer liegen jetzt erste Eckpunkte vor, die erneut auf ein eher komplexes Bewertungsverfahren hindeuten.
Der Rat der EU hat mehrere kleinere Änderungen am Mehrwertsteuersystem beschlossen, die ab 2020 gelten sollen.
FG Hamburg verneint Verstoß gegen den Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung.
FG Hamburg, Urteil vom 14.11.2018