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Das für eine mehrjährige Tätigkeit vereinnahmte Honorar eines Rechtsanwaltes kann nicht zu den außergewöhnlichen Einkünften gezählt werden und unterliegt somit keiner Steuerermäßigung.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.01.2013
Aufgrund der Gleichbehandlung von dienstlichen und privaten Übernachtungen hat das Oberverwaltungsgericht die Kölner Bettensteuer für unwirksam erklärt.
Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 23.01.2013
Die Steuerbehörde kann Bankmitarbeiter nicht für eine mögliche Steuerhinterziehung durch anonyme Bankkunden in die Haftung nehmen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.01.2013
Die steuerliche Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer entfällt erst, wenn die entsprechenden Räumlichkeiten über eine der Allgemeinheit zugängliche und auch von anderen Personen genutzte Verkehrsfläche zugänglich sind.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.01.2013
Für die steuerliche Berücksichtigung von Spenden an Organisationen mit Sitz in einem anderen EU-Staat muss der Steuerpflichtige den Nachweis erbringen, dass diese den deutschen Vorgaben der Gemeinnützigkeit genügen.
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2013
Verpflegungsmehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung können auch dann für die ersten drei Monate nach dem Umzug berücksichtigt werden, wenn es zu einer Verlagerung des Hauptwohnsitzes weg vom Arbeitsort kommt.
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.01.2013
Die verbleibenden Mietzahlungen, für einen nicht mehr bewohnte Mietwohnung, können auch bei einer Unterbringung im Pflegeheim nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.12.2012
Kosten einer Betriebsfeier, die einen Betrag von 110 Euro je Person überschreiten, sind auch weiterhin als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu bewerten.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.12.2012
Wer Aufwendungen für langjährig leerstehende Wohnungen steuerlich berücksichtigt wissen will, muss ein ernsthaftes und nachhaltiges Vermietungsbemühen entfalten.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.12.2012
Nach einem eingestellten Steuerstrafverfahren darf ein Auskunftsersuchen des Finanzamtes nicht den Eindruck erwecken, dass die Ermittlungen fortdauern würden.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 04.12.2012