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Das Bundesfinanzministerium hat im Mai die Endfassung der Verwaltungsanweisung zur Vorratsbewertung nach der Lifo-Methode veröffentlicht.
Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2015 einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen.
Ein Finanzgericht hat ernstliche Zweifel daran, dass die rückwirkende Änderung der Besteuerung von Bauleistungen verfassungsgemäß ist und daher einem Bauunternehmer die Aussetzung der Vollziehung gewährt.
Während sich der Bundesrat mit verschiedenen Steueränderungsgesetzen befasst hat, hat das Bundesfinanzministerium den schon länger erwarteten Entwurf für die Änderung des Erbschaftsteuergesetzes vorgelegt.
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs über die Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen für Werkleistungen von Architekten und Ingenieuren wirkt sich auch auf andere Unternehmen aus.
Neben der immer wieder geforderten Kompensation der kalten Progression will die Bundesregierung auch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende anheben.
Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme zum inoffiziellen Jahressteuergesetz 2016 viele Ergänzungen und Korrekturen zum bisherigen Gesetzesentwurf.
Zum ersten Mal hat der Bundesfinanzhof klare Grenzen definiert, unterhalb der geringe gewerbliche Einkünfte noch keine Abfärbewirkung auf freiberufliche Einkünfte entfalten.
Das neueste Bürokratieentlastungsgesetz soll die Wirtschaft an verschiedenen Stellen entlasten, unter anderem bei der Buchführungspflicht, verschiedenen Meldepflichten und einigen steuerrechtlichen Vorgaben.
Der Bundesfinanzhof und das Bundesverfassungsgericht haben bekannt gegeben, über welche Verfahren sie in diesem Jahr entscheiden wollen.